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Landkreis Grafschaft Bentheim
Wirtschaftsförderung

 

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Newsletter

Einmal im Quartal bzw. nach Bedarf informiert die Wirtschaftsförderung des Landkreises Grafschaft Bentheim über aktuelle Entwicklungen, Förderangebote und Veranstaltungen. Gerne halten wir Sie auch über unseren Newsletter auf dem Laufenden!


Neuigkeiten

Corona-Impfung in der Grafschaft – Informationen für regionale Unternehmen
Förderung von Digitalisierungsberatungen für den Einzelhandel
Linda Kaminski ist in der Grafschaft Bentheim angekommen
Perspektiven für die Gastronomie
Steinbeis-Digitalk: „Es wird nie wieder so langsam sein wie heute“

Veranstaltungen

[18.01.2021 18:30 Uhr - 21:30 Uhr]Finanzbuchhalter/in
[19.01.2021 18:45 Uhr - 21:15 Uhr]Buchführung I
[21.01.2021 10:30 Uhr - 12:00 Uhr]Beratung vor Ort
[02.02.2021 16:00 Uhr - 18:00 Uhr]Corona-Impfung in der Grafschaft – Informationen für regionale Unternehmen
[16.02.2021 14:00 Uhr - 15:30 Uhr]Die schockierende Wahrheit über Homeoffice und Digitalisierung


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NEUSTART-Offensive des Landes Niedersachsen gestartet - Wirtschaftsförderung unterstützt bei Antragstellung

Mit drei neuen, niedrigschwelligen Corona-Sonderförderprogrammen will das Land Niedersachsen Investitionen und Innovationen der gewerblichen Wirtschaft mit insgesamt 410 Millionen Euro an nicht rückzahlbaren Zuschüssen fördern. Die NEUSTART-Offensive richtet sich an Unternehmen, die durch COVID-19 Umsatzeinbußen zu verzeichnen hatten. Anträge im Rahmen von „Neustart Niedersachsen Investition“, „Neustart Niedersachsen Innovation“ und "Innovationsgutscheine zur Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur" können ab dem 23. September 2020 über das Kundenportal der NBank gestellt werden.

 

Achtung: Die Antragstellung muss spätestens bis zum 30.11.2020 erfolgen!!

NEUSTART Niedersachsen Investition

 

Förderung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder der Automobilwirtschaft, die unter wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie zu leiden haben, gleichzeitig aber mit neuen Investitionsvorhaben zu einem Neustart in Niedersachsen beitragen wollen Mithilfe der Förderung „Neustart Niedersachsen Investition“ der NBank können sie für die anfallenden Ausgaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.

 

Antragsberechtigte: vor dem 01.03.2020 gegründete Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Automobilwirtschaft oder des Handwerks  

 

Fördervoraussetzung: Umsatzrückgang durch die COVID-19-Pandemie in den Monaten April bis Juni 2020 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum

 

Fördergegenstand: Investitionen, die durch Arbeits- und Prozessoptimierungen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten (Investitionsgüter mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mind. 5 Jahren, Kraftfahrzeuge mit Straßenzulassung)

 

Fördersumme: mind. 5.000 Euro, max. 800.000 Euro

 

Degressive Stafflung des Zuschusses bezogen auf zuwendungsfähige Ausgaben:

50 % bei Investitionen bis 200.000 Euro oder

40 % bei Investitionen bis 625.000 Euro

Für Unternehmen der Automobilwirtschaft einmaliger Zuschuss in Höhe von:
30 % bei Investitionen bis 1.650.000 Euro oder
20 % bei Investitionen bis 4.000.000 Euro

 

Antragsverfahren: Antragstellung über das Kundenportal der NBank bis einschließlich 30. November 2020

 

Achtung: Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden!

 

Produktinformation Neustart Niedersachsen Investition - Stand: 11.09.2020 (221 KB)

 

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NEUSTART Niedersachsen Innovation

 

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die von der Covid-19-Pandemie betroffen sind, notwendige Innovationstätigkeiten aber nicht verschieben wollen, haben mit dieser Förderung die Möglichkeit, Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu erhalten. Die Förderung soll das wirtschaftliche Risiko reduzieren, um verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.

 

Antragsberechtigte: vor dem 01.03.2020 gegründete Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Automobilwirtschaft oder des Handwerks  

 

Fördervoraussetzung: Umsatzrückgang durch die COVID-19-Pandemie im zweiten Quartal 2020 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum.

 

Fördergegenstand: Innovationsvorhaben, bei denen mithilfe von eigenen Forschungs-und Entwicklungsvorhaben ein neues oder verbessertes Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt wird. Gefördert werden Personalausgaben, Fremdausgaben (z.B. externe Berater, Dienstleitungen etc.), anteilige Investitionsausgaben (z.B. Instrumente und Ausrüstung gemäß ihrer Nutzungsdauer im Vorhaben) und sonstige Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Material, Reisekosten, Messen etc.)

 

Fördersumme: Einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Unternehmen der Automobilwirtschaft Aufschlag von 15% möglich. Maximaler Zuschuss: 800.000 Euro

 

Antragsverfahren: Antragstellung über das Kundenportal der NBank bis einschließlich 30. November 2020

 

Produktinformation Neustart Niedersachsen Innovation - Stand: 10.09.2020 (149 KB)

 

Mehr erfahren …

 

Innovationsgutscheine zur Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur

 

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die von der Covid-19-Pandemie betroffen sind, können mit dieser Förderung die Unterstützung für die Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur erhalten. Ziel der Förderung ist die Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen.

 

Antragsberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere auch der Automobilwirtschaft und ihrer Zulieferbetriebe (gegründet vor dem 01.03.2020)

 

Fördergegenstand: Innovationsgutscheine für KMU für die Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur, um Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen zu erleichtern, bei denen mithilfe von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll, das oder die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigt

 

Zuwendungsfähige Ausgaben: Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (technische Kompetenz muss vorhanden sein) zum Zweck der Entwicklung effizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen

 

Fördersatz: max. 80 %

 

Fördersumme: Innovationsgutschein in Höhe von mind. 5.000 Euro und max. 30.000 Euro (nach De-minimis)

 

Projektlaufzeit: max. zwei Jahre

 

Voraussetzung: Umsatzrückgang durch die COVID-19-Pandemie (Vergleich 2. Quartal 2020 zu 2. Quartal 2019)

 

Antragszeitraum: 23. September bis 30. November 2020 bei der NBank
(Mit der Antragstellung gilt die Zustimmung zur Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns als erteilt.)

 

Produktinformation Innovationsgutscheine - Stand: 10.09.2020 (148 KB)

 

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Die Wirtschaftsförderung des Landkreises bietet an, die Förderprogramme im Einzelgespräch vorzustellen und aktiv bei der Beantragung der Mittel zu unterstützen.

 

Ihre Ansprechpartner in der Wirtschaftsförderung:

 

Ralf Hilmes (Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung)

Tel: 05921/96-2301

Mail: ralf.hilmes@grafschaft.de

 

Andreas Kremer (Bereich Nordhorn/Obergrafschaft)
Tel.: 05921/96-2305

Mail: andreas.kremer@grafschaft.de

 

Udo Männel (Bereich Niedergrafschaft)

Tel.: 05921/96-2304
Mail: udo.maennel@grafschaft.de

 

Dr. Thorsten Heilker

Tel.: 05921/96-2309
Mail: thorsten.heilker@grafschaft.de

 

Uwe Fritsch (Innovationsvorhaben)

Steinbeis-Transferzentrum Grafschaft Bentheim

Tel.: 05921/96-96-1571
Mail: fritsch@stw.de

 

erstellt am 18.09.2020

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