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Bund und Land Niedersachsen fördern private Wallboxen, Landkreisförderung ausgesetzt

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Bund und Land Niedersachsen fördern private Wallboxen, Landkreisförderung ausgesetzt

Sowohl die Bundes- als auch die niedersächsische Landesregierung unterstützen seit Ende des Jahres 2020 mit eigenen Förderrichtlinien den Aufbau von nicht-öffentlich zugänglichen Ladeinfrastrukturen und Wallboxen.

So können private Antragsteller, wie z.B. Eigentümer, Mieter und Vermieter über die KfW-Förderbank einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt für Ladestationen an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden erhalten (KfW-Förderung 440). Wichtig für den Erhalt der Förderung ist, dass der Antrag über das online zugängliche KfW-Zuschussportal vor Abschluss eines Kaufvertrages eingeht und der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder/und aus Eigenerzeugung vor Ort (zum Beispiel Strom aus einer Photovoltaik-Anlage) bezogen werden. Weitere Details zur Förderung finden sich auf der Website der KfW-Bank unter www.kfw.de/440.

 

Gewerbliche Antragssteller, die zum Beispiel auf Kunden- oder Mitarbeiterparkplätzen Ladeinfrastrukturen errichten möchten, können sogar einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Kosten für die Ladestation sowie für die anfallenden Installationsarbeiten erhalten. Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, haben Antragsberechtigte im aktuellen Antragsfenster noch bis zum 31.03.2021 Zeit, Anträge bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr einzureichen. Telefonische Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung bieten die Landesbehörde unter 0511-3034-2500 und die Grafschafter Wirtschaftsförderung unter 05921-962300.

 

Vor dem Hintergrund dieser für Antragssteller attraktiveren neuen Fördermöglichkeiten sowie dem formalen Ausschluss einer Doppelförderung hat der Grafschafter Kreistag beschlossen, die kreiseigene Förderrichtlinie zum Aufbau von Ladeinfrastruktur zum 01.01.2021 auszusetzen. Insgesamt konnte der Landkreis seit Inkrafttreten der Kreisförderung im Frühjahr 2019 zehn öffentlich zugängliche Ladesäulen im Kreisgebiet wie zum Beispiel am Sportpark in Nordhorn, am Waldbad in Uelsen oder am Emlichheimer Schulzentrum fördern und weitere über 50 Anträge für halböffentliche und private Ladestationen und Wallboxen bewilligen und somit zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in der Grafschaft beitragen.

 

Nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastrukturen werden seit Ende 2020 vom Land Niedersachsen (gewerbliche Antragssteller) und dem Bund (private Antragsteller) bezuschusst
Nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastrukturen werden seit Ende 2020 vom Land Niedersachsen (gewerbliche Antragssteller) und dem Bund (private Antragsteller) bezuschusst

 

 

erstellt am 18.01.2021

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