DE ENG

Einfach Näher Startseite
Headgrafik


Menu

Sekundaere Navigation

  • Home / Aktuell
  • Für Unternehmen
  • Für Existenzgründer
  • Für Fach- und Führungskräfte
  • Du bist willkommen!
  • Grafschafter Portal für Ausbildungsstellen
  • Wirtschaftsstandort
  • Klimaschutzmanagement
  • Veranstaltungsservice
  • Kontakt / Impressum / Datenschutz

Landkreis Grafschaft Bentheim
Wirtschaftsförderung

 

Besucheranschrift:
NINO-Allee 11
48529 Nordhorn

 

Postanschrift:
van-Delden-Str. 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel: (05921) 96-2300
Fax: (05921) 96-2399
E-Mail: wifoe@grafschaft.de


EU-Logo
EFRE-Logo


Container-Bereich

Newsletter

Einmal im Quartal bzw. nach Bedarf informiert die Wirtschaftsförderung des Landkreises Grafschaft Bentheim über aktuelle Entwicklungen, Förderangebote und Veranstaltungen. Gerne halten wir Sie auch über unseren Newsletter auf dem Laufenden!


Neuigkeiten

IHK-Qualifizierung für Auszubildende zum Energiescout
Online-Informationsveranstaltung am 31.03.2021 für Betriebe: Einsatzmöglichkeiten der luca-App
Auch Mobilfunkausbau in der Grafschaft nimmt Fahrt auf
Der Ausbau für schnelles Intranet geht voran - Symbolischer Spatenstich für den Breitbandausbau in den Stadtrandgebieten von Nordhorn und der Samtgemeinde Schüttorf
"Cross Border Talent" hat Grenzen überschritten

Veranstaltungen

[12.04.2021 Uhr]Webseiten/Blog mit Wordpress 5.x-Grundlagen
[12.04.2021 18:30 Uhr - 21:30 Uhr]Finanzbuchhalter/in
[15.04.2021 08:30 Uhr - 10:00 Uhr]Beratung vor Ort in Bad Bentheim
[20.04.2021 nach Vereinbarung]IHK-Seniorenexpertenberatung
[22.04.2021 20:30 Uhr]Alleinerziehend - na und?!


Content-Bereich

Diese Seite drucken
Vorlesen

Herzlich Willkommen in der Grafschaft Bentheim!

 

Wir freuen uns, dass Sie die Internetseiten der Wirtschaftsförderung des Landkreises besuchen.

 

Viele Fragen entstehen aktuell im Zusammenhang mit den Folgen der Corona-Pandemie. Auch in dieser Zeit möchte Ihnen die Wirtschaftsförderung des Landkreises Grafschaft Bentheim mit Rat und Tat zur Seite stehen.  An dieser Stelle haben wir die aktuellen Hilfen zusammengestellt, um einen ersten Überblick zu ermöglichen. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert.

 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Newsletter der Wirtschaftsförderung zu abonnieren, über den bei Bedarf gleichfalls aktuell informiert wird.

 

Allgemeine Hinweise zu Corona finden Sie auf der Seite des Landkreises Grafschaft Bentheim "Coronavirus: Informationen, FAQ's & Verfügungen". Darüber hinaus steht die Corona-Hotline des Landkreises unter der Rufnummer 05921 / 96-3333 montags bis donnerstags von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr zur Verfügung. Fragen zu positiven Testergebnissen und zu Kontakten in Zusammenhang mit Covid-19-Erkrankungen können zudem per Mail an corona@grafschaft.de gestellt werden. Für allgemeine Informationen zur Corona-Pandemie wird der „Corona-Knigge" empfohlen.

 

 

Aktuelle Hilfestellungen für Unternehmen:

 

Hinweis: Die nachstehend aufgeführten Informationen zu den Förderhilfen insbesondere von Bund und Land stellen nur einen Auszug der aus unserer Sicht wichtigsten Programme dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

1. Überbrückungshilfe des Bundes für KMU

Zwischenzeitlich ist die Überbrückungshilfe des Bundes in eine dritte Phase übergegangen. Diese betrifft den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021. Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind (Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent), können staatliche Unterstützung in Form von Fixkostenzuschüssen erhalten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen starten bereits ab dem 15. Februar 2021.

 

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III muss über einen Steuerberater, einen Wirtschaftsprüfer, einen Rechtsanwalt oder einen vereidigten Buchprüfer gestellt werden (sog. „prüfende Dritte“). Die Kosten werden bezuschusst.

 

Auch Soloselbständige können bei der ÜH III Anträge auf Fixkostenzuschüsse über prüfende Dritte stellen. Alternativ können Soloselbständige im Rahmen der sogenannten Neustarthilfe eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Diese Betriebskostenpauschale kann nur direkt beantragt werden (gesonderte FAQ „Neustarthilfe“ werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht).

 

Die Antragstellung muss - wie bisher auch - über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Ziel der Überbrückungshilfe ist es, betroffenen KMU, Selbständigen und gemeinnützigen Organisationen eine Liquiditätshilfe zu gewähren und dadurch zu ihrer Existenzsicherung beizutragen.

 

Mehr erfahren ...

 

FAQ zur Überbrückungshilfe III

 

***

2. Neustarthilfe für Soloselbständige

Die Neustarthilfe des Bundes unterstützt Soloselbständige, die durch die Corona-Pandemie erhebliche finanzielle Einbußen erleiden. Sie beträgt bis zu 7.500.- € und wird als Liquiditätsvorschuss für die Monate Januar bis Juni 2021 ausgezahlt.

 

Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige in allen Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt, die im Zeitraum Januar bis Juni 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt. Dazu zählen Soloselbständige, die personenbezogene (z.B. Kosmetikerinnen und Kosmetiker) oder kreative, künstlerische Tätigkeiten ausüben (z.B. Musikerinnen und Musiker, Gestalterinnen und Gestalter, Fotografinnen und Fotografen) oder zum Beispiel im Gesundheitswesen (z.B. Therapeutinnen und Therapeuten, Trainer), der Tourismusbranche (z.B. Stadtführerinnen und Stadtführer, Reiseleiterinnen und Reiseleiter) oder Bildungsbranche (z.B. Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Coaches) tätig sind.

Die Auszahlung der Neustarthilfe soll in der Regel wenige Tage nach Antragstellung erfolgen. Anträge können einmalig bis zum 31. August 2021 gestellt werden.

 

Mehr erfahren ...

 

FAQ zur Neustarthilfe ...

 

***

3. November- / Dezember-Hilfe des Bundes

Um den von den vorübergehenden Schließungen erfassten Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen durch die Krise zu helfen, kann eine "außerordentliche Wirtschaftshilfe" beantragt werden, die sog. "Novemberhilfe“, die zwischenzeitlich aufgrund der andauernden Schließungen bereits um eine "Dezemberhilfe" ergänzt wurde. Gewährt werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 % des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019. Die Obergrenze beträgt dabei 1 Mio. €, soweit der beihilferechtliche Spielraum das zulässt. Die Beantragung erfolgt über den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt über die Überbrückungshilfe-Plattform: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

 

Mehr erfahren ...

 

***

 

4. Hilfen bei Liquiditätsengpässen

4.1 Steuerentlastungen des Finanzamtes

Um die Liquiditätssituation in den Unternehmen zu verbessern, werden folgende Maßnahmen gewährt.

Unternehmen, die von der Corona-Krise unmittelbar und erheblich betroffen sind, unterstützt die Finanzverwaltung mit steuerlichen Erleichterungen wie zinsfreier Steuerstundung, einer erleichterten Herabsetzung von Vorauszahlungen und Änderungen bei Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen. Auf Vollstreckungsmaßnahmen (zum Beispiel Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31.12.2020 verzichtet werden, sofern Schuldner*innen einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind.

Anträge auf zinslose Stundung und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen (Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer) bzw. des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sollten bevorzugt via ELSTER (www.elster.de) an das Finanzamt gestellt werden.

 

Besprechen Sie sich dazu mit Ihrem Steuerberater und nehmen Sie Kontakt mit Ihrem örtlichen Finanzamt auf.

 

FAQ Steuererleichterungen (204 KB)

 

Antragsformular Steuerentlastungen des Finanzamtes (72 KB)

 

Telefonkontakt Finanzamt Bad Bentheim: 05922 9700
 

***

 

4.2 Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen (bei Nichtinanspruchnahme von Kurzarbeit)

 

Gerät ein Unternehmen in Folge der Corona-Krise in eine finanzielle Schieflage, kann es eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge beantragen.

Dies muss bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.

Voraussetzung ist, dass das Unternehmen ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten hat oder im Falle der sofortigen Einziehung der Beiträge in solche Schwierigkeiten geraten würde. Die Entscheidung über eine Stundung fällt die zuständige Krankenkasse.


Bei Bedarf bitte mit dem Steuerberater besprechen und anschließend an die zuständige Krankenkasse wenden.

 

***

 

4.3 Niedersachsen-Schnellkredit

 

Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank kleine und mittlere Unternehmen sowie freiberuflich Tätige in Niedersachsen mit bis zu 10 Beschäftigten, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Gefördert wird der gesamte kurzfristige Liquiditätsbedarf, z.B. laufende Betriebskosten, Löhne und Gehälter, planmäßiger Kapitaldienst sowie Investitionen.

 

Es können Darlehen von 10.000 Euro bis 200.000 Euro in Anspruch genommen werden, maximal jedoch 50 % des Jahresumsatzes 2019. Die Antragstellung erfolgt im Hausbankverfahren mit Haftungsfreistellung (bis 31.12.2020).


Mehr erfahren ...

 

Produktinformation Niedersachsen-Schnellkredit - Stand: 15.09.2020 (144 KB)

 

***

 

4.4 Hilfen der KfW (Hausbankprinzip)

 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll als Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtern. Deshalb empfehlen wir umgehend Kontakt zu Ihrer Hausbank aufzunehmen, denn die KfW stellt weitere umfangreiche Hilfen zur Verfügung. Die Programme der KfW werden im sogenannten „Hausbankverfahren“ vergeben. Ansprechpartner für die Programme der KfW sind alle Banken, Sparkassen und genossenschaftlich organ-sierten Kreditinstitute.


Das "KfW-Sonderprogramm 2020" wird über die Programme KfW-Unternehmerkredit (037/047) und ERP-Gründerkredit - Universell (073/074/075/076) umgesetzt, deren Förderbedingungen modifiziert und erheblich erweitert werden. Daneben ermöglicht das Sonderprogramm „Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“ (855) große Konsortialfinanzierungen unter Risikobeteiligung der KfW. Dazu gehört insbesondere der KfW Unternehmerkredit. Dieser bietet Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) von bis zu 90 % für Betriebsmittelkredite für kleine und mittlere Unternehmen bzw. 80 % für große Unternehmen bis 1 Mrd. EUR Kreditvolumen. Die Beratung zum KfW-Unternehmerkredit erfolgt durch die Hausbank. Vergleichbare Förderkredite gibt es auch für junge Unternehmen bis 5 Jahre.


Mehr erfahren ...

 

KfW-Schnellkredit

 

Eine Erweiterung des KfW-Sonderprogramms 2020 stellt der KfW-Schnellkredit 2020 dar. Er dient der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmern und Freiberuflern mit mehr als 10 Beschäftigten. Der KfW-Schnellkredit 2020 steht Unternehmen zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben, jedoch strukturell gesund und langfristig wettbewerbsfähig sind. Den Finanzierungspartnern (Banken und Sparkassen) wird im Rahmen der Refinanzierung eines entsprechenden Durchlaufkredits (Treundhandkredit) an den Endkreditnehmer eine Haftungsfreistellung von 100 % gewährt.

 

Produktinformation KfW-Schnellkredit (134 KB)

 

Mehr erfahren ...

 

Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.
 

***

 

4.5 Regionale Hausbankprodukte


Auch die regionalen Hausbanken bieten aktuell bereits zinslose Corona-Sonderkreditprogramme zur Liquiditätssicherung an. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Hausbank.

 

***

5. Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit bedeutet, dass für einen Teil der Beschäftigten oder alle Beschäftigten in einem Betrieb vorübergehend nicht mehr genug Arbeit da ist und sie ihre Arbeit vorübergehend verringern oder ganz einstellen müssen. Um eine Kündigung zu vermeiden, kann dann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Das Geld entspricht ungefähr dem Arbeitslosengeld – wird aber vom Betrieb gezahlt, der es von der Arbeitsagentur erstattet bekommt. Damit wird die schlechte Auftragslage überbrückt.
 
Vor dem Hintergrund der Corona-Krise gibt es aktuelle Gesetzesänderungen zur Gewährung von Kurzarbeitergeld. Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Corona-Virus Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird. Durch die Gesetzesänderungen können nun auch Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten. Neu ist auch, dass die BA die Sozialversicherungsbeiträge jetzt voll erstattet.
 
Mehr erfahren …

 

One-Pager Kurzarbeitergeld und Hilfen der BA (267 KB)

 

Zehn Fragen und Antworten zu Kurzarbeit (251 KB)

 

Hotline des Arbeitgeberservice der BA: 0800 4 5555 20

 

***

6. Mitarbeiter in Quarantäne: Entschädigung / Erstattung, Verfahrenshinweise

Entschädigung / Erstattung im Quarantäne-Fall

 

Wer als Einzelperson aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot (§§ 31 und 42 IfSG) oder einer Quarantäne (§ 30 IfSG) unterliegt oder unterworfen wird bzw. wurde, kann voraussichtlich ab dem 18. Mai Entschädigung nach §§ 56 ff. IfSG auf Antrag erhalten.

 

Hinweis zum Antragverfahren:

Das Online-Verfahren ist unter https://ifsg-online.de/index.html zu erreichen.

 

Verfahrenshinweise Containment-Team im Quarantänefall

 

Das Containment-Team des Landkreises hat ein Merkblatt für Unternehmen mit Hinweisen für den Fall erarbeitet, dass Mitarbeiter*innen an COVID-19 erkranken. So können Unternehmen die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass es bei einem positiven Mitarbeiter zu möglichst wenig Auswirkungen im Arbeitsalltag kommt:

 

Merkblatt für Unternehmen bei Anordnung von Quarantäne (304 KB)

 

***

7. Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Die Corona-Krise erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden. Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen. Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind, und verfolgt diese Ziele:

 

  • Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie)
  • zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
  • Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
  • Übernahme bei Insolvenzen fördern (Übernahmeprämie) – unabhängig von der Beschäftigtenzahl

 

Die Abwicklung des Programms erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit.

 

Mehr erfahren ...

 

***

8. NEUSTART-Programme des Landes Niedersachsen / Innovationsgutscheine

Die beiden niedrigschwelligen Corona-Sonderförderprogramme „Neustart Niedersachsen Investition“ und „Neustart Niedersachsen Innovation“ sind zum 30. November 2020 ausgelaufen. Auch die "Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur - Innovationsgutscheine" ist zwischenzeitlich ausgeschöpft.

 

Informationen zur weiteren Abwicklung der Programme und Kontaktdaten finden sich hier:

 

Neustart Niedersachsen Investition

 

Neustart Niedersachsen Innovation

 

Innovationsgutscheine

 

 

***

9. Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe aufgestockt

Wie das Niedersächsische Wirtschaftsministerium mitgeteilt hat, wird das niedrigschwellige Investitionsförderprogramm für von der Corona-Pandemie betroffene Gaststätten in Niedersachsen aufgestockt. Insgesamt 19 Millionen Euro werden in den Topf umgeschichtet, nachdem das Programm wegen großer Nachfrage bereits Ende des vergangenen Jahres ausgeschöpft war.

 

Das niedrigschwellige Förderprogramm richtet sich an Unternehmen des Gaststättengewerbes mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen. Unter anderem werden Investitionen in Umbauten, Erweiterungen oder sonstige Modernisierungen gefördert, die einen Bezug zu Covid-19 haben. Dazu zählen beispielsweise neue Lüftungs-, Hygiene- oder Spültechnik, Heizkonzepte für den Außenbereich oder Trennwände. Die Zuschüsse betragen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro.

 

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass erneut viele Anträge erwartet werden, so dass Anträge schnell gestellt werden müssen. Eine Antragstellung soll nach hiesigen Informationen ab kommenden Montag, 8. März 2021, „im Laufe des Vormittags“ möglich sein. Weitere Informationen finden sich zu gegebener Zeit auf der Homepage der NBank: www.nbank.de.

 

Folgende Ansprechpartnerinnen in der Wirtschaftsförderung stehen beratend zur Verfügung:

 

Lisa Kleinebrinker (Nordhorn)

Tel.: 05921/96-2312
Mail: lisa.kleinebrinker@grafschaft.de

 

Manuela Verwold (Obergrafschaft)

Tel.: 05921/96-2313
Mail: manuela.verwold@grafschaft.de

 

Jaqueline Demelis (Niedergrafschaft)

Tel.: 05921/96-2303
Mail: jaqueline.demelis@grafschaft.de

 

Mehr erfahren …

 

***

10. IHK Informationsportal zu Corona-Hilfen

Die IHK erweitert ihr Informationsportal über Hilfsangebote für Unternehmen, die von den Folgen des Coronavirus betroffen sind. Die Website www.osnabrueck.ihk24.de (Nr. 4723962) enthält u. a. die aktuellsten Informationen der NBank zu neuen Finanzierungsprogrammen sowie der Agenturen für Arbeit zum Kurzarbeitergeld. Auch die derzeit besonders stark nachgefragten Antragsformulare können hier abgerufen werden. Auf der Website der IHK finden insbesondere auch kleine Unternehmen und Solo-Selbständige Hilfe. Zudem gibt ein Team von 14 IHK-Experten an fünf Telefon-Hotlines Auskünfte zu den aktuell am meisten gefragten Themen

• Handel: 0541 353-530
• Tourismus und Gastronomie: 0541 353-540
• Verkehr und International: 0541 353-550
• Liquiditätssicherung und Finanzhilfen: 0541 353-560
• Kurzarbeitergeld: 0541 353-570
 
Die Hotlines sind von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr erreichbar. Auch Videokonferenzen sind mit den Experten möglich.
 
Mehr erfahren …

 

***

11. Weitere nützliche Informationen

Hinweise der Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
 
Hinweise der Handwerkskammer (HWK) Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
 
Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums
 
Informationen des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums
 
Informationen der Niedersächsischen Investitions- und Förderbank (NBank)

 

***

12. Ihre Ansprechpartner*innen in der Wirtschaftsförderung

Ralf Hilmes (Abteilungsleiter)

Tel: 05921/96-2301

Mail: ralf.hilmes@grafschaft.de

 

Andreas Kremer 
Tel.: 05921/96-2305

Mail: andreas.kremer@grafschaft.de

 

Udo Männel

Tel.: 05921/96-2304
Mail: udo.maennel@grafschaft.de

 

Dr. Thorsten Heilker

Tel.: 05921/96-2309
Mail: thorsten.heilker@grafschaft.de

 

Uwe Fritsch (Innovationsförderung)

Tel.: 05921/96-1571
Mail: fritsch@stw.de

 

Jaqueline Demelis

Tel.: 05921/96-2303
Mail: jaqueline.demelis@grafschaft.de

 

 

 

 

 

Aktuell

 

12.04.2021
IHK-Qualifizierung für Auszubildende zum Energiescout

Die Qualifizierung zum Energiescout geht in die nächste Runde. Das teilt die IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim mit. In der Qualifzierung wird Auszubildenden die Möglichkeit geboten, sich vertieftes Wissen zum Thema "Energieeffizienz" anzueignen und somit aktiv im Ausbildungsunternehmen Energieeinsparpotenziale zu erkennen, zu dokumentieren und Verbesserungen anzuregen. Des Weiteren werden mit Einblicken in die Themen "Kommunikation" und "Projektmanagement" Tipps und Werkzeuge an die Hand geben, welche anschließend in der Praxis ein- und umgesetzt werden können.


weiterlesen


17.03.2021
Online-Informationsveranstaltung am 31.03.2021 für Betriebe: Einsatzmöglichkeiten der luca-App

Der Landkreis Grafschaft Bentheim setzt in der Pandemie auf den Einsatz der neuen luca-App, die durch eine verschlüsselte und datenschutzkonforme Verknüpfung mit dem Gesundheitsamt dafür sorgt, dass Infektionsketten schneller und lückenloser nachverfolgt werden können. Die App vereinfacht die Dokumentationspflicht und kann überall da eingesetzt werden, wo Menschen zusammenkommen. Sie soll in der Corona-Pandemie helfen, Einzelhandel, Restaurants, Tourismusbetrieben und weiteren Unternehmen eine Öffnungsperspektive zu geben. Die Betriebe können Standorte und Bereiche (wie z.B. Tische oder Räume) anlegen und verwalten. Für die Nutzer (und Betriebe) ist der Einsatz kostenfrei. Entscheidend für den Erfolg dieser Maßnahme ist es, dass die App von vielen Bürger/innen und Betrieben genutzt wird. Parallel mit der Corona-App eingesetzt verspricht luca den derzeit bestmöglichen digitalen Schutz.


weiterlesen


16.03.2021
Auch Mobilfunkausbau in der Grafschaft nimmt Fahrt auf

Landrat: Telekommunikation unerlässlich / Förderrichtlinie soll Funklöcher schließen

 

Leistungsfähige und flächendeckende Telekommunikationsnetze sind Voraussetzung für die Kommunikation, für die Nutzung des Internets und die voranschreitende Digitalisierung. Die aktuellen Pandemiezeiten haben die Notwendigkeit der Telekommunikation noch einmal besonders unterstrichen. Neben dem Festnetz hat die Mobilfunkabdeckung eine wachsende Bedeutung. So steht die Kreisverwaltung mit den Mobilfunknetzbetreibern Telekom, Vodafone und Telefonica zum weiteren Ausbau des Funknetzes ebenso eng in Kontakt wie zu der in der Landesregierung dafür zuständigen Stabsstelle für Digitalisierung im Wirtschaftsministerium. Dabei geht man die Beseitigung von Funklöchern, die Frequenzüberlappung zwischen deutschen und niederländischen Netzen sowie den Ausbau von modernen Datenfunktechnologien wie LTE und auch 5G gemeinsam an.


weiterlesen


Spatenstich am Kloster Frenswegen, 3. März 2021
03.03.2021
Der Ausbau für schnelles Intranet geht voran - Symbolischer Spatenstich für den Breitbandausbau in den Stadtrandgebieten von Nordhorn und der Samtgemeinde Schüttorf

„Der Fortschritt beim Breitbandausbau in der Grafschaft kann sich sehen lassen“, erklärte Stefan Muhle, Staatssekretär im niedersächsischen Ministerium Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung anlässlich des Spatenstiches am Kloster Frenswegen. „Nur wenige Wochen nach der Übergabe des Förderbescheides freue ich mich, heute bereits den symbolischen Spatenstich begleiten zu können“, so der Staatssekretär weiter. Nach dem Ausbau in der Niedergrafschaft startet die Breitbandgesellschaft Grafschaft Bentheim (BGB) nun mit dem Projekt in der Peripherie der Stadt Nordhorn und der Samtgemeinde Schüttorf. „Mit einer Anschlussquote von über 80 Prozent liegen wir hier deutlich über den für den Ausbau erforderlichen 55 Prozent. Nun werden wir in Nordhorn und Schüttorf über 1.000 Haushalte und Gewerbetreibende mit schnellem Internet versorgen können“, ergänzt Landrat Uwe Fietzek.


weiterlesen


Sascha Leuftink und Kerstin Schweighöfer im Studio
16.02.2021
"Cross Border Talent" hat Grenzen überschritten

Talentierte Hochschulabsolventen in Deutschland und den Niederlanden für die Grenzregion erhalten - so lautete seit 2016 die Zielsetzung des Interrreg-Programms „Cross Border Talent“ (CBT), einer Kooperation der FH Münster, der Saxion Hogeschool in Enschede, der Hochschule Osnabrück, des Wirtschaftsverbandes Emsland, des niederländischen Unternehmerverbandes VNO-NCW Midden sowie der Wirtschaftsförderung des Landkreises Grafschaft Bentheim, das jetzt nach vier Jahren seinen Abschluss fand.


weiterlesen


11.01.2021
Förderung von Digitalisierungsberatungen für den Einzelhandel

Ende Januar startet ein neues Förderprogramm des Landes Niedersachsen, welches den stationären Einzelhandel bei der Bewältigung der aktuell schwierigen Situation unterstützen soll. Es handelt sich um eine Förderung von Digitalisierungsberatung für kleine und mittlere Unternehmen des Einzelhandels. Darauf weist die Wirtschaftsförderung des Landkreises Grafschaft Bentheim hin.


weiterlesen


Linda Kaminski
18.12.2020
Linda Kaminski ist in der Grafschaft Bentheim angekommen

Die Fachkräfte-Servicestelle beteiligt sich in diesem Jahr an der Heimatheldenaktion der Ems Achse und stellt als Heimatheldin Linda Kaminski vor, die für ihre Liebe und ihren Job in die Grafschaft gezogen ist. 


weiterlesen


Perspektiven für die Gastronomie
16.12.2020
Perspektiven für die Gastronomie

Landkreis begleitet Gastronomiebetriebe durch die Corona-Pandemie

 

Gastronomie und Hotellerie in der Grafschaft Bentheim durchleben ein turbulentes Jahr und stehen bereits seit März vor besonderen Herausforderungen:  Frühjahrslockdown, Verordnungen und Hygienekonzepte,  Beherbergungsverbote und nun erneuter Lockdown.

 

Um Unterstützungsmöglichkeiten für die Branche auszuloten, lud Landrat Uwe Fietzek den Vorstand des DEHOGA Kreisverbandes Grafschaft Bentheim kürzlich gemeinsam mit dem Grafschaft Bentheim Tourismus sowie der Wirtschaftsförderung des Landkreises zu einer Videokonferenz. Hierbei wurde deutlich, dass es zwar verschiedene Förderprogramme gibt, aber bei vielen Gastronomiebetrieben Unsicherheit über die genauen Antragsvoraussetzungen und die Abwicklung besteht.


weiterlesen


17.09.2020
Wie kleine und mittlere Unternehmen Kosten senken und das Klima schützen können: Impulsberatungen zu Energie- und Materialeffizienz wieder verfügbar

Ab sofort können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Landkreis Grafschaft Bentheim wieder kostenfrei zu Effizienzpotenzialen beim Energie- und Materialeinsatz beraten lassen. Die Beratungen sind ein Angebot der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) sowie dem Klimaschutzmanagement und der Wirtschaftsförderung der Grafschaft. Sie werden vor Ort durch qualifizierte und unabhängige Effizienzberaterinnen und -berater durchgeführt, die extra für die Beratungen geschult wurden.


weiterlesen


04.09.2020
„Digital Jetzt“– Neue Bundesförderung für die Digitalisierung des Mittelstands

Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“.


weiterlesen

Druckversion anzeigen


Footer-Bereich

 
CITYWERK 2021
▲